Warnschutzkleidung
Warnwesten sind in den Normen EN ISO 20471 und EN 1150 geregelt. Während EN 1150 nur für Warnkleidung für den nicht professionellen Gebrauch (d. h. Freizeitanwendung) gilt, regelt die EN ISO 20471 Warnkleidung auch für gewerbliche Anwendungen.
Die bis Oktober 2013 gültige Norm EN 471 beschreibt drei Schutzklassen.
Vorgeschriebene Warnkleidung im Straßenverkehr musste in der Regel mindestens Klasse 2 erfüllen. Für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung (mit Ausnahme der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - die bei Durchführung der Aufgaben der landwirtschaftlichen Unfallversicherung die Bezeichnung landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft führt), die gewerbliche Abschlepp-, Bergungsarbeiten, Pannenhilfe oder Instandsetzungsarbeiten durchführen, ist Warnkleidung der Klasse 3 vorgeschrieben, für Personen im Rettungsdienst wird sie empfohlen