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Waagen & Messgeräte

Unter medizinischen Personenwaagen werden nichtselbsttätige Waagen verstanden, die zur Bestimmung des Körpergewichtes im Bereich der Heilkunde verwendet werden (z. B. Patienten-, Säuglings-, Stuhl- und Bettenwaagen, geeicht nach Klasse III). Diese Waagen unterliegen der europäischen Richtlinie 2014/31/EU.

Medizinische Personenwaagen unterliegen darüber hinaus auch den Vorschriften für Medizinprodukte, die nach der europäischen Richtlinie 93/42/EWG (bzw. für D: Medizinprodukte Gesetz [MPG]) in Verkehr gebracht werden können.

Geeichte medizinische Personenwaagen sind durch die maximale Auflösung von 3000 Teilungsschritten der Eichklasse III zugeordnet (siehe Typenschild). Die Nacheichfristen richten sich nach dem Einsatzort und sind der Eichordnung zu entnehmen. In der Betriebsanleitung sind die Nacheichfristen für Deutschland zum Zeitpunkt der Drucklegung angegeben.

Außerdem finden Sie hier verschiedene Messgeräte, wie Refraktometer, Feuchtebestimmer, Grabsteintester, Kraftmesser uvm.